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Kostenübernahme für die Protonentherapie am WPE

Die Frage, ob die Protonentherapie für Sie eine optimale Behandlungsalternative darstellt, ist geklärt? Und Sie haben sich bereits für die Protonentherapie entschieden? Dann muss jetzt nur noch geklärt werden, inwiefern Ihre Krankenkasse die Kosten für die Protonentherapie übernimmt.

Damit Sie dies nicht allein tun müssen, unterstützt Sie unser Case Management bei der Klärung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihre Behandlungsfähigkeit von uns festgestellt wurde und Sie die Entscheidung zur Erstvorstellung bei uns getroffen haben.

Im weiteren Verlauf finden Sie wichtige Informationen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie zur Kostenübernahme bei EU-Patienten.

Case-Management


Kostenübernahme für die Protonentherapie bei gesetzlicher Krankenversicherung

Um Ihnen die Kostenübernahme Ihrer Protonentherapie zu erleichtern, haben wir mit einigen gesetzlichen Krankenkassen Verträge zur sogenannten Integrierten Versorgung abgeschlossen. Somit können wir mit diesen Krankenkassen direkt abrechnen und die Formalitäten für Sie übernehmen. Sie müssen in diesem Fall lediglich eine Teilnahmeerklärung unterschreiben, mehr nicht.

Mit folgenden gesetzlichen Krankenkassen haben wir eine vertragliche Vereinbarung (Stand: Februar 2023):

  • AOK Bayern
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • Barmer
  • BKK Audi
  • BKK B. Braun Aesculap
  • BKK Diakonie
  • BKK Energie
  • BKK Faber-Castell
  • BKK Gildemeister/Seidensticker
  • BKK Melitta HMR
  • BKK Pronova
  • BKK Würth
  • Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
  • Handelskrankenkasse (hkk)
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • Heimat BKK
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Knappschaft
  • Novitas BKK
  • R+V BKK
  • Siemens BKK
  • Techniker Krankenkasse (TK)

Was passiert, wenn ich bei einer anderen Krankenkasse versichert bin?

Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erfolgt die Bewilligung der Protonentherapie meist nach Einzelfallentscheidung und individueller Beantragung. Teilweise beziehen die Krankenkassen dafür den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit ein. Dieser trifft die Entscheidung dann nach einer Einzelprüfung.

Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kostenvoranschlag
  • Ärztliches Begründungsschreiben

Beides sendet unser Case Management entweder Ihnen oder direkt Ihrer Krankenkasse zu.

Kostenübernahme für die Protonentherapie bei privater Krankenversicherung

Unser Case Management unterstützt Sie selbstverständlich auch als privat versicherter Patient bei den Zahlungsmodalitäten für Ihre Protonentherapie. Um die Abläufe für Sie zu erleichtern, haben wir dafür mit einigen Krankenkassen Einigungen zur Kostenübernahme oder auch Abstimmungen zu den Abläufen getroffen.

Grundsätzlich erstellen wir bei allen Anfragen zur Kostenübernahme einen individuellen Kostenvoranschlag. Dieser orientiert sich an Ihren Krankheits- und Befundberichten und der daraus resultierenden voraussichtlichen Behandlungsdauer.

Den Kostenvoranschlag müssen Sie Ihrer Krankenkasse und ggf. Ihrer Beihilfe zur Genehmigung vorlegen. Den Behandlungsvertrag selbst schließen Sie mit uns ab.

Rufen sie uns an.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die Protonentherapie übernimmt?

Unser Case Management berät Sie und ist für Sie da. Meist finden wir für jeden Einzelfall eine passende Lösung – auch für Sie.


Kostenübernahme für Protonentherapie bei EU-Patienten

Wenn Sie Patient aus einem EU-Mitgliedsstatt sind, gelten für Sie die Grundsätze der Arztfreiheit. Dies bedeutet: Sie können sich auch in Deutschland einer medizinischen Behandlung unterziehen und die Kosten bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse geltend machen. Dies gilt auch, wenn Sie im EU-Ausland wohnen und nur zum Zwecke der Protonentherapie nach Deutschland einreisen.

Für die Behandlungsabwicklung gibt es zwischen ausländischen und den deutschen gesetzlichen Krankenkassen ein formalisiertes Abrechnungsverfahren. Dafür benötigen wir zwei Dokumente:

  • Das E 112/S2-Formular (Muss im Original vorhanden sein. Erhältlich bei Ihrer Krankenkasse.)
  • Eine Kopie Ihres Passes

Wenden Sie sich dafür im Vorfeld bitte an unser Case Management, damit Sie das korrekte Dokument mit dem korrekten Wortlaut beantragen können.

Wichtige Informationen zum ausländischen Versicherungssystem

Ihr ausländisches Versicherungssystem kann bestimmte formale Obliegenheiten vorsehen, die Sie als Patient einhalten müssen. Nehmen Sie daher vor der Behandlung unbedingt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

Kurze Info: Sollte Ihre Krankenkasse nicht dem E112/S2-Abrechnungsverfahren angeschlossen sein, berechnen wir für die Behandlung auf Basis einer Kostenschätzung eine Vorkasse. Diese müssen Sie vor Behandlungsbeginn aufbringen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sie möchten mehr über die Kostenübernahme Ihrer Protonentherapie erfahren oder haben gezielte Fragen? Rufen sie uns an. Unser Case Management berät Sie und ist für Sie da.

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